Epilepsie und Führerschein
Fahrerlaubnis bei Epilepsie, unterteilt nach Führerscheinklassen:
Führerschein Gruppe I (Klassen A, A1, B, BE, M, S, L, T)
Erstmaliger Anfall ohne sicheren Auslöser (Unprovozierter Anfall) und ohne Hinweise auf erhöhtes Anfallsrisiko bei der neurologischen Diagnostik (inkl. EEG) | Fahrerlaubnis nach 6 Monaten Anfallsfreiheit |
Erstmaliger Anfall mit eindeutigem auslösendem Faktor (z.B. ausgeprägter Schlafmangel) und ohne Hinweise auf erhöhtes Anfallsrisiko bei der neurologischen Diagnostik (inkl. EEG) | Fahrerlaubnis nach 3 Monaten Anfallsfreiheit |
Epilepsie (mind. 2 Anfälle) | Fahrerlaubnis nach einem Jahr Anfallsfreiheit |
Persistierende Epilepsie mit Anfällen | Keine Fahrerlaubnis bzw. generelles Fahrverbot |
Ausschließlich einfach fokale Anfälle ohne Zeichen einer Generalisierung und ohne Bewußtseinsstörung | Fahrerlaubnis nach einem Jahr |
Schlafgebundene Anfälle (ausschließlich!) | Fahrerlaubnis nach 3 jähriger Beobachtung |
Ausschleichendem Absetzen einer antiepileptischen Medikation bei Anfallsfreiheit | Fahrerlaubnis nach 3 Monaten nach Absetzen der Medikation, Ausnahmen in begründeten Fällen möglich |
Epileptischer Anfall innerhalb einer Woche nach neurochirurgischem Eingriff oder Schädel-Hirn-Trauma (ohne substantielle Hirnschädigung) | Fahrerlaubnis nach 3 Monaten |
Anfall nach langjähriger Anfallsfreiheit bei vermeidbaren Risikofaktoren (Schlafmangel o.ä.) bei erhöhtem Rezidivrisiko |
Fahrerlaubnis nach 3 Monaten Fahrerlaubnis nach einem Jahr |
Führerschein Gruppe II (Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung)
Nach mehr als einem Anfall | Keine Fahrerlaubnis bzw. generelles Fahrverbot |
Erstmaliger Anfall ohne sicheren Auslöser (Unprovozierter Anfall) und ohne Hinweise auf erhöhtes Anfallsrisiko bei der neurologischen Diagnostik (inkl. EEG) | Fahrerlaubnis nach 2 Jahren Anfallsfreiheit* |
Erstmaliger Anfall mit eindeutigem auslösendem Faktor (z.B. ausgeprägter Schlafmangel) und ohne Hinweise auf erhöhtes Anfallsrisiko bei der neurologischen Diagnostik (inkl. EEG) | Fahrerlaubnis nach 6 Monaten Anfallsfreiheit* |
Anfallsfreiheit | Fahrerlaubnis frühestens nach 5 Jahren* |
* Fahrerlaubnis generell nur ohne antiepileptische Medikation
Initial jährliche fachneurologische Untersuchungen in allen Fällen erforderlich
Der behandelnde Arzt ist verpflichtet seine Patienten über ein eventuelles Fahrverbot ausdrücklich und ausführlich aufzuklären. Widersetzt sich der Patient der ärztlichen Empfehlung und führt ein Kraftfahrzeug obwohl er dazu laut der ärztlichen Einschätzung nicht in der Lage ist, kann der Arzt trotz ärztlicher Schweigepflicht den Patienten bei der Führerscheinbehörde melden.
Literatur:
Beurteilung der Kraftfahrereigung bei Epilepsie - Deutsches Ärzteblatt 2010, 107 (13): 217-223