Epilepsie und Führerschein

Fahrerlaubnis bei Epilepsie, unterteilt nach Führerscheinklassen:

Führerschein Gruppe I (Klassen A, A1, B, BE, M, S, L, T)

Erstmaliger Anfall ohne sicheren Auslöser (Unprovozierter Anfall) und ohne Hinweise auf erhöhtes Anfallsrisiko bei der neurologischen Diagnostik (inkl. EEG)

Fahrerlaubnis nach 6 Monaten Anfallsfreiheit

Erstmaliger Anfall mit eindeutigem auslösendem Faktor (z.B. ausgeprägter Schlafmangel) und ohne Hinweise auf erhöhtes Anfallsrisiko bei der neurologischen Diagnostik (inkl. EEG)

Fahrerlaubnis nach 3 Monaten Anfallsfreiheit

Epilepsie (mind. 2 Anfälle)

Fahrerlaubnis nach einem Jahr Anfallsfreiheit

Persistierende Epilepsie mit Anfällen

Keine Fahrerlaubnis bzw. generelles Fahrverbot

Ausschließlich einfach fokale Anfälle ohne Zeichen einer Generalisierung und ohne Bewußtseinsstörung

Fahrerlaubnis nach einem Jahr

Schlafgebundene Anfälle (ausschließlich!)

Fahrerlaubnis nach 3 jähriger Beobachtung

Ausschleichendem Absetzen einer antiepileptischen Medikation bei Anfallsfreiheit

Fahrerlaubnis nach 3 Monaten nach Absetzen der Medikation, Ausnahmen in begründeten Fällen möglich

Epileptischer Anfall innerhalb einer Woche nach neurochirurgischem Eingriff oder Schädel-Hirn-Trauma (ohne substantielle Hirnschädigung)

Fahrerlaubnis nach 3 Monaten

Anfall nach langjähriger Anfallsfreiheit

bei vermeidbaren Risikofaktoren (Schlafmangel o.ä.)

bei erhöhtem Rezidivrisiko

 

Fahrerlaubnis nach 3 Monaten

Fahrerlaubnis nach einem Jahr

Führerschein Gruppe II (Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung)

Nach mehr als einem Anfall

Keine Fahrerlaubnis bzw. generelles Fahrverbot

Erstmaliger Anfall ohne sicheren Auslöser (Unprovozierter Anfall) und ohne Hinweise auf erhöhtes Anfallsrisiko bei der neurologischen Diagnostik (inkl. EEG)

Fahrerlaubnis nach 2 Jahren Anfallsfreiheit*

Erstmaliger Anfall mit eindeutigem auslösendem Faktor (z.B. ausgeprägter Schlafmangel) und ohne Hinweise auf erhöhtes Anfallsrisiko bei der neurologischen Diagnostik (inkl. EEG)

Fahrerlaubnis nach 6 Monaten Anfallsfreiheit*

Anfallsfreiheit

Fahrerlaubnis frühestens nach 5 Jahren*

* Fahrerlaubnis generell nur ohne antiepileptische Medikation
Initial jährliche fachneurologische Untersuchungen in allen Fällen erforderlich

 

Der behandelnde Arzt ist verpflichtet seine Patienten über  ein eventuelles Fahrverbot ausdrücklich und ausführlich aufzuklären. Widersetzt sich der Patient der ärztlichen Empfehlung und führt ein Kraftfahrzeug obwohl er dazu laut der ärztlichen Einschätzung nicht in der Lage ist, kann der Arzt trotz ärztlicher Schweigepflicht den Patienten bei der Führerscheinbehörde melden.

 

Literatur:

Beurteilung der Kraftfahrereigung bei Epilepsie - Deutsches Ärzteblatt 2010, 107 (13): 217-223