Epilepsie und Führerschein

Fahrerlaubnis bei Epilepsie, unterteilt nach Führerscheinklassen:

Führerschein Gruppe I (Klassen A, A1, B, BE, M, S, L, T)

Erstmaliger Anfall ohne sicheren Auslöser (Unprovozierter Anfall) und ohne Hinweise auf erhöhtes Anfallsrisiko bei der neurologischen Diagnostik (inkl. EEG)

Fahrerlaubnis nach 6 Monaten Anfallsfreiheit

Erstmaliger Anfall mit eindeutigem auslösendem Faktor (z.B. ausgeprägter Schlafmangel) und ohne Hinweise auf erhöhtes Anfallsrisiko bei der neurologischen Diagnostik (inkl. EEG)

Fahrerlaubnis nach 3 Monaten Anfallsfreiheit

Epilepsie (mind. 2 Anfälle)

Fahrerlaubnis nach einem Jahr Anfallsfreiheit

Persistierende Epilepsie mit Anfällen

Keine Fahrerlaubnis bzw. generelles Fahrverbot

Ausschließlich einfach fokale Anfälle ohne Zeichen einer Generalisierung und ohne Bewußtseinsstörung

Fahrerlaubnis nach einem Jahr

Schlafgebundene Anfälle (ausschließlich!)

Fahrerlaubnis nach 3 jähriger Beobachtung

Ausschleichendem Absetzen einer antiepileptischen Medikation bei Anfallsfreiheit

Fahrerlaubnis nach 3 Monaten nach Absetzen der Medikation, Ausnahmen in begründeten Fällen möglich

Epileptischer Anfall innerhalb einer Woche nach neurochirurgischem Eingriff oder Schädel-Hirn-Trauma (ohne substantielle Hirnschädigung)

Fahrerlaubnis nach 3 Monaten

Anfall nach langjähriger Anfallsfreiheit

bei vermeidbaren Risikofaktoren (Schlafmangel o.ä.)

bei erhöhtem Rezidivrisiko

 

Fahrerlaubnis nach 3 Monaten

Fahrerlaubnis nach einem Jahr

Führerschein Gruppe II (Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung)

Nach mehr als einem Anfall

Keine Fahrerlaubnis bzw. generelles Fahrverbot

Erstmaliger Anfall ohne sicheren Auslöser (Unprovozierter Anfall) und ohne Hinweise auf erhöhtes Anfallsrisiko bei der neurologischen Diagnostik (inkl. EEG)

Fahrerlaubnis nach 2 Jahren Anfallsfreiheit*

Erstmaliger Anfall mit eindeutigem auslösendem Faktor (z.B. ausgeprägter Schlafmangel) und ohne Hinweise auf erhöhtes Anfallsrisiko bei der neurologischen Diagnostik (inkl. EEG)

Fahrerlaubnis nach 6 Monaten Anfallsfreiheit*

Anfallsfreiheit

Fahrerlaubnis frühestens nach 5 Jahren*

* Fahrerlaubnis generell nur ohne antiepileptische Medikation
Initial jährliche fachneurologische Untersuchungen in allen Fällen erforderlich

Gefährdung durch Epilepsie im Straßenverkehr

Risiko durch epileptische Anfälle

  • Geringes Risiko durch Epilepsie bedingter tödlicher Unfälle: ca. 019% der Unfälle2
  • Sehr geringes Risiko eines Unfalls durch Epilepsie: ca. 0,25% aller Unfälle3
  • Im Vergleich ca. 30 x mehr Anfälle durch Alkohol im Straßenverkehr3

Aufklärung unabdingbar

  • Aufgrund des Bewusstseinsverlusts und der tonisch-klonischen Symptomatik hohes Risiko schwerer Unfälle bei Grand mal Anfällen
    • Durchtreten der Pedale: Streckbewegung der Beine mit möglichem Druck auf Gaspedal, dadurch unkontrollierte Beschleunigung
    • Fixierung des Lenkrads: Evtl. Versteifung der Arme, Ausweichen oder Gegenlenken durch Beifahrer meist unmöglich.
    • Blockierung der Bremsmöglichkeit: Bei Eingreifen des Beifahrer blockieren versteifte Beine des Fahrers Zugang zum Pedalraum
    • Fehlende Reaktion auf Hindernisse: Durch Ausschaltung des Bewusstseins keinerlei Brems- oder Ausweichmanöver vor dem Aufprall, ungebremste Kollision
  • Der behandelnde Arzt ist verpflichtet seine Patienten über  ein eventuelles Fahrverbot ausdrücklich und ausführlich aufzuklären. Widersetzt sich der Patient der ärztlichen Empfehlung und führt ein Kraftfahrzeug obwohl er dazu laut der ärztlichen Einschätzung nicht in der Lage ist, kann der Arzt trotz ärztlicher Schweigepflicht den Patienten bei der Führerscheinbehörde melden.

Vorgehen nach Absetzen von Antiepileptika

  • Bei Anfallsfreiheit Fahrtauglichkeit für 3 Monate nach dem Absetzen nicht gegeben
  • Im klinischen Alltag eventuell Verlängerung des Intervalls bis zur Fahrtauglichkeit von bis zu 12 Monaten nach Absetzten
  • Rezidivrisiko und Schwere eines eventuellen Unfalls nach Absetzen muss gegen Notwendigkeit des Führes eines Fahrzeugs abgewogen werden

Quellen

  1.  Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, Stand 01.06.2022 
  2. Sheth SG, Krauss G, Krumholz A, Li G. Mortality in epilepsy: driving fatalities vs other causes of death in patients with epilepsy. Neurology. 2004 Sep 28;63(6):1002-7. doi: 10.1212/01.wnl.0000138590.00074.9a. PMID: 15452290.
  3. Adam C. Épilepsie et conduite automobile [Epilepsy and driving]. Presse Med. 2015 Oct;44(10):1029-33. French. doi: 10.1016/j.lpm.2015.09.021. Epub 2015 Oct 21. PMID: 26482490